Radfahren mit Kindern » Verkehrsregeln https://radfahrenmitkindern.de Mit dem Fahrrad um die Welt Fri, 12 Sep 2014 12:48:18 +0000 de-DE hourly 1 Verständige Menschen https://radfahrenmitkindern.de/2013/07/02/verstaendige-menschen/ https://radfahrenmitkindern.de/2013/07/02/verstaendige-menschen/#comments Tue, 02 Jul 2013 12:40:51 +0000 https://radfahrenmitkindern.de/?p=267 Weiterlesen ]]> Ich würde mich als relativ verständigen Menschen verstehen – aber ich schätze, das würden die meisten von sich erklären, aber oft von anderen bestreiten. Ich trage einen Fahrradhelm (meistens) denn wenn auch sein tatsächliches Sicherheitspotential für einen zügig radelnden Erwachsenen begrenzt ist, besteht wenig Zweifel, dass er eher nutzt als schadet. Wenn ich ihn einmal nicht trage, empfinde ich mich immer noch als verständig, immerhin bewege ich mich weiterhin im Rahmen der Straßenverkehrsordnung, die keine Helmpflicht kennt.

Ein Problem mit den verständigen Menschen ist, dass es für sie keine objektive Definition gibt. Würden verständige Menschen rauchen, in Restaurants oder überhaupt? Wie viel Gemüse essen verständige Menschen, wie viel Pommes? Sind es verständige Menschen, die in den vergangenen Jahren die europäische Finanz- und Bankenpolitik gelenkt haben?

Würden verständige Menschen nachts in dunkler Kleidung Rad fahren? Oder würden sie unter denselben Lichtverhältnissen ein dunkles Auto lenken? Sind es verständige Radfahrer, denen es auf der Straße so heftig zugeht, dass sie lieber auf dem Gehweg fahren? Weil es ihnen subjektiv sicherer vorkommt, obwohl ihr objektives Unfallrisiko um das bis zu Zwölffache erhöht ist? Sind es verständige Autofahrer, die auf der Straße neben dem Radfahrer herfahren, das Seitenfenster runterdrehen und Vogel zeigend “Radweg!” brüllen – obwohl da nur ein Gehweg ist? Nicht einmal, sondern fünf-, zehn-, zwanzigmal?

Zumindest für die letztgenannten Fälle gibt es aber objektive Kriterien: Der Radfahrer führt ein Fahrzeug und gehört grundsätzlich auf die Fahrbahn, das sagt die Straßenverkehrsordnung explizit, benutzungspflichtige Radwege sind die Ausnahme von der Regel. Verständige Menschen, das sind doch sicher die, die sich an die objektiv einschlägige Rechtsvorschrift halten.

Richter sind in diesem Land in ihren Entscheidungen an Recht und Gesetz gebunden, das, und nur das, ist objektiv. Vermutlich hilft es ihnen bei der Entscheidungsfindung, wenn sie außerdem verständige Menschen sind, das ist jedoch subjektiv und deshalb keine Bedingung.

Worum ging es nun bei alledem? Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat einer schuldlos in einen Unfall verwickelten Radfahrerin einen Eigenanteil der Kosten aufgebrummt, weil sie keinen Helm trug, was nicht vorgeschrieben ist, was aber, so der Richter, “ein verständiger Mensch tun würde”. Ein verständiger juristischer Kommentar dazu z. B. hier, oder man googelt “Helmpflicht durch die Hintertür”. Der ADFC hat angekündigt, die Radfahrerin bei der Revision zu unterstützen.

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Radregeln https://radfahrenmitkindern.de/2010/05/05/radregeln/ https://radfahrenmitkindern.de/2010/05/05/radregeln/#comments Wed, 05 May 2010 11:44:42 +0000 https://radfahrenmitkindern.de/blog/?p=6 Weiterlesen ]]> Na, wer kennt alle Verkehrsregeln? Sicher kennt nicht jeder die Regeln für Personenbusse oder LKW über 7,5 Tonnen, muß er ja auch nicht, wenn er kein solches Gefährt bewegt. Da die meisten Radler einen Autoführerschein haben, sollten sie die Regeln der PKW kennen, die sich mit ihnen den Verkehrsraum teilen. Aber auch die Autofahrer sollten die speziellen Regeln kennen, die für Radfahrer gelten – da etliche von ihnen erst in jüngerer Zeit eingeführt wurden, ist das nicht selbstverständlich. Einbahnstraße gegen die Richtung befahren? Man muß nicht alt wie Methusalem sein, damit man die Regeln dafür in der Fahrschule nicht gelernt hat. Benutzungspflicht eines vorhandenen Radwegs beurteilen? Das ist von so vielen Faktoren abhängig und hat sich in den letzten zwölf Jahren so erheblich geändert, daß es für den Autofahrer einfacher ist, anzunehmen daß der Radler auf der Fahrbahn fahren darf. Andere Regeln, wie die anderthalb Meter Seitenabstand beim Überholen, galten schon immer und werden trotzdem zu selten beachtet.

Der Stern hat einmal sehr schön und ideologiefrei die aktuellen Regeln für Radler und Autofahrer miteinander aufgeführt. Mancher kann da noch etwas lernen.

Diskussion im Forum.

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